Unsere
Leistungen
Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie
Bei sehr ungünstigen anatomischen Verhältnissen, die durch reduziertes oder überschießendes Kieferwachstum während der Wachstumsphase entstanden sind, ist es manchmal notwendig, Ober- und/oder Unterkiefer in ihrer Lage zueinander kieferorthopädisch/chirurgisch zu korrigieren (z. B. bei offenem Biss, Progenie, Retrognathie). Die Operationen werden durch Kieferchirurgen durchgeführt.
Dabei führt diese Behandlung zu einem harmonischeren Aussehen. Hierbei ist eine gute kieferorthopädisch/chirurgische Zusammenarbeit von allergrößter Bedeutung und es wird vorher genauestens geplant.
Die Operationstechniken wurden in den letzten Jahren durch den Einsatz moderner Osteosynthese-Verfahren (Miniplatten) deutlich verfeinert. Dies wirkt sich positiv auf den Heilungsverlauf, die Stabilität der Ergebnisse und den Patientenkomfort aus. Diese Operationen gehören heute zu den Routineverfahren speziell ausgebildeter Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen.
Vor dem chirurgischen Eingriff muss gewährleistet sein, dass die Ober- und Unterkiefer-Zahnbögen kieferorthopädisch so ausgeformt sind, dass sie nach der Operation gut aufeinander passen. Möglicherweise müssen vor der Operation die Weisheitszähne entfernt werden.
Mit einem Krankenhausaufenthalt von bis zu einer Woche sollte gerechnet werden. Schmerzen können bei diesen in Vollnarkose durchgeführten Eingriffen in den ersten Tagen auftreten, werden jedoch durch Gabe von Schmerzmitteln verringert. Aufgrund des schnellen Heilungsverlaufes stellt sich eine gute Kaufunktion bereits nach ca. 1-2 Wochen ein. Schwellungen und ggfs. Taubheitsgefühl sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Hierüber wird der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg ausführlich aufklären.
Viele Patienten erleben nach dieser Operation zum ersten Mal das Gefühl eines perfekten Zusammenspiels ihrer Kiefer und Zähne.
Das deutlich verbesserte Aussehen, insbesondere bei Patienten mit einem zu stark ausgeprägten oder deutlich unterentwickelten Unterkiefer, führt oftmals zu einer dramatischen Verbesserung des Lebensgefühls.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten für diese Behandlung?
Private Krankenversicherung: Ja, gemäß Tarif für Kieferorthopädie.
Beihilfe: Ja, im Rahmen der Beihilfeverordnung. (Kosten für spezielle Techniken sowie Leistungen über dem 2,3-fachen Satz werden unter Umständen nicht bezahlt)
Gesetzliche Krankenkasse: Ja, aber auch hier nur mit der Einschränkung, dass die Kieferfehlstellung einen bestimmten Schweregrad übersteigt (KIG). Es müssen 20 % als Eigenanteil finanziert werden, die jedoch nach abgeschlossener Behandlung erstattet werden.